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NutzenSeit Gründung ist die GBB-Rating vom Prüfungsverband deutscher Banken e.V. mit der Aufgabe betraut, eine jährliche Bonitätseinschätzung der am Einlagensicherungsfonds mitwirkenden Banken des privaten Bankgewerbes (Mitgliedsbanken) durchzuführen. An das Ratingergebnis ist gem. § 5 Nr. 1a des Statuts des Einlagensicherungsfonds auch die von den mitwirkenden Banken zu zahlende Umlage geknüpft. Eine Voraussetzung für die Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds ist gem. § 3 Nr. 1f des Statuts des Einlagensicherungsfonds, dass eine den Aufnahmeantrag stellende Bank die dort definierten Anforderungen die Bonitätseinschätzung betreffend erfüllt. Das Ratingergebnis sowie die für das Ergebnis maßgeblichen Einflussfaktoren werden bei Bedarf ausführlich erläutert. Dadurch ergeben sich Ansatzpunkte zur Verbesserung des Chancen/Risiko-Managements, ein Monitoring der Finanz- und Risikofaktoren, Handlungshinweise für die Verbesserung des Bonitätsurteils sowie eine (Risiko-) Frühindikatorfunktion. © GBB-Rating 2010 |